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Manfred Trimpe

Termine

nach Absprache

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Änderung der Richtlinie
zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras
zur Rehkitzrettung
vom 20. März 2024
Die Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras
zur Rehkitzrettung vom 20. März 2024 wird wie folgt geändert:
Ziffer 6.1a wird neu eingefügt:
„Infolge des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und der damit verbundenen
tierseuchenrechtlichen Notlage dürfen die aufgrund dieser Richtlinie geförderten Drohnen –
abweichend von Ziffer 6.1 dieser Richtlinie – auch für die Bekämpfung der ASP, insbesondere für
die Suche nach verendeten Wildschweinkadavern, genutzt werden. Dies gilt für Drohnen, die
aufgrund der Vorgängerregelungen dieser Richtlinie gefördert wurden, entsprechend.“
Ziffer 6.2a wird neu eingefügt:
„Wird die Drohne mit Wärmebildkamera für den Zweck nach Ziffer 6.1a genutzt, ist dies der BLE
im Rahmen der Meldung unter Ziffer 6.2 mitzuteilen.“

ASP-Bekämpfung: Drohnen-Einsatz